Was kostet ein Fernstudium der Gesundheit?

Was kostet ein Fernstudium der Gesundheit?

Ein großes Thema im Bereich Fernstudium sind die semester- oder monatsweise anfallenden Kosten. Welche Gebühren im Einzelnen auf Sie zukommen und welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Fernstudium zu finanzieren, erfahren Sie hier.

Studien- und Teilnahmegebühren

Die Kosten für ein Fernstudium der Gesundheit fallen sehr unterschiedlich aus, da sich diese nach dem Umfang des Studienangebots, der Lauflänge sowie den zu erwerbenden Abschlüssen richten. In der Regel sind Fernstudiengänge etwas teurer als nicht-akademische Fernlehrgänge, da Sie hier einige Semester lang auf wissenschaftlichem Niveau studieren und dafür am Ende den akademischen Grad des Bachelor beziehungsweise Master erlangen. Wenn Sie ein solches akademisches Fernstudium an einer Fernhochschule absolvieren möchten, können Sie mit einer größeren Preisspanne von 1.800 € bis 19.380 € rechnen.

Für Zertifikatslehrgänge bezahlen Sie ungefähr zwischen 496 € und 10.458 €, je nachdem wie umfangreich das Themengebiet und dazugehörige Lehrangebot des Anbieters ausfällt. Im Falle eines speziellen Fernlehrgangs zur Vorbereitung auf die externe Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erwarten Sie Fernstudium Kosten in Höhe von 1.440 € bis 3.950 €. Haben Sie stattdessen Interesse daran, sich zu einem spezifischen Einzelthema weiterzubilden, so kommen für Sie auch kleinere Fernkurse an einer Fernschule infrage. Diese sind mit wenigen 100 € vergleichsweise günstig.

Anbieter Fernstudium Gesundheit

Weitere Aufwendungen

Wenn Sie im Zuge Ihrer Weiterbildung verpflichtende oder freiwillige Präsenzveranstaltungen besuchen, fallen dadurch weitere Fernstudium Kosten für Sie an. Diese entstehen zumeist durch die Anreise zum Standort des Bildungsanbieters und die Verpflegung, die Sie an den Seminartagen benötigen. Im Zuge dessen erwarten Sie auch Übernachtungskosten, wenn Sie mehrere Tage zusammen mit Ihrer Teilnehmergruppe verbringen. Darüber hinaus sollten Sie kleinere Ausgaben beispielsweise für Druckerpatronen, Stifte oder anderweitige Schreibutensilien berücksichtigen. Schließlich kommen Prüfungsgebühren auf Sie zu, falls Sie nach Ihrem Fernlehrgang eine externe Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen.

Wie finanziere ich mein Fernstudium der Gesundheit?

Je nachdem für welches Fernstudienangebot Sie sich entscheiden, sehen Sie sich mit unterschiedlich hohen Gebühren konfrontiert. Damit etwas höhere Fernstudium Kosten keine Hürde für Sie darstellen, bieten Ihnen viele Bildungsinstitute die Möglichkeit, Ihr Fernstudium auf verschiedene Arten und Weisen zu finanzieren.

Ratenzahlung & Steuererleichterungen

Sofern Sie aufgrund einer beruflichen Anstellung für die Finanzierung Ihres Fernstudiums eigenständig aufkommen können und möchten, besteht bei vielen Bildungsinstituten zusätzlich die Option, den Betrag in Raten zu entrichten. Das ist insbesondere bei akademischen Fernstudiengängen ideal, die etwas teurer sind und teilweise mit über 10.000 € zu Buche schlagen. Außerdem haben einige Fernstudienanbieter spezielle Rabatte wie einen Treue- oder Partnerrabatt im Programm.

Weiterhin lassen sich die Studienkosten von der Steuer absetzen, indem Sie diese als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Hierzu bietet es sich für Sie an, sich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt zu informieren.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Sie sollten als Finanzierungs- beziehungsweise Förderungsvariante die Hilfe Ihres Arbeitgebers in Betracht ziehen. Denn nicht nur Sie selbst ziehen einen Vorteil aus einem Studium beziehungsweise einer Weiterbildung, sondern auch Ihr Unternehmen profitiert gegebenenfalls von Ihrem erweiterten Wissen. In welcher Form Ihnen Ihr Vorgesetzter unter die Arme greifen kann, ist letztlich Verhandlungssache. Unter Umständen gibt er Ihnen entsprechende zeitliche Freiräume oder unterstützt Sie finanziell - beispielsweise durch die Übernahme der Studiengebühren.

Staatliche Bildungsprämie

Mit der staatlichen Bildungsprämie sorgt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland dafür, dass sich Interessierte mit einem geringen Einkommen weiterbilden können. Dabei stehen Ihnen diesbezüglich zwei Wege offen: Einerseits haben Sie die Möglichkeit, sich für einen Spargutschein zu entscheiden, sofern Sie über ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.

Andererseits erwerben Sie einen Prämiengutschein. Dabei erhalten Sie eine Bezuschussung für Ihre Weiterbildungskosten von 50 %. Insgesamt übernimmt der Staat bis zu 500 Euro. Anspruch darauf haben alle, deren jährliches Einkommen die 20.000 € nicht überschreitet, die mindestens 25 Jahre alt sind sowie 15 Stunden pro Woche einem Beruf nachgehen oder sich in Eltern- beziehungsweise Pflegezeit befinden. Je Kalenderjahr lässt sich ein Prämiengutschein beantragen.

Ob dies und, wenn ja, welche Variante für Sie infrage kommt, erfahren Sie bei einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Darüber hinaus sollten Sie in jedem Fall klären, ob Ihr Weiterbildungsanbieter diese Finanzierungsform akzeptiert.

Bildungsgutscheine

Befinden Sie sich derzeit auf Stellensuche, möchten Sie einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit den Rücken kehren oder einen wichtigen Berufsabschluss nachholen? Dann bietet sich Ihnen ein Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters an. Sofern Sie und der Fernstudienanbieter die Voraussetzungen erfüllen, übernehmen diese die Fernstudium Kosten für Sie. Ebenfalls muss die Weiterbildung an sich für eine derartige Fördermaßnahme infrage kommen.

Bildungskredit

Die KfW-Bank unterstützt in Kooperation mit dem Staat Studierende, die sich bereits in der letzten Phase Ihres grundständigen Studiums befinden oder beispielsweise ein weiterführendes Master Studium beginnen möchten. Dabei ist zu beachten, dass nur Studiengänge bei staatlichen oder staatlich anerkannten Fernstudienanbietern eine Förderung erhalten, für die sich auch BaföG beantragen lässt. Dies erfolgt jedoch unabhängig vom eigenen Vermögen oder dem der Eltern. Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen, von 100 € bis 300 € monatlich, das Sie für 2 Jahre erhalten. Die Rückzahlung steht 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Summe in monatlichen Raten von 120 € an. Die KfW fördert alle Interessierten, die zwischen 18 und 35 Jahre alt sind, das erste Jahr des Bachelor abgeschlossen haben oder als Master Studierender einen ersten Hochschulabschluss vorweisen.

Bildungsurlaub

Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht im Bildungsurlaub, welcher der beruflichen oder privaten Weiterbildung dient. Dabei stehen Ihnen bis zu 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr zur Verfügung. Außer in Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer und Auszubildende aller Bundesländer die Option, Bildungsurlaub zu beantragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Soldaten, Richter, Beamte und Zivildienstleistende.

BAföG

Nicht nur Präsenz- sondern auch Fernstudierende bis zu einem Alter von 30 Jahren können zur finanziellen Unterstützung BAföG beim entsprechenden Amt beantragen. Dies gilt allerdings nur für akademische Fernstudiengänge, die an einer staatlich zugelassenen Fernhochschule stattfinden und einem Präsenzstudium ähneln. Darüber hinaus fördert der Staat lediglich die Erstausbildung, die Sie in Vollzeit sowie in der Regelstudienzeit absolvieren. Den Bedarf ermittelt das Amt für jeden Bewerber individuell. Maximal ist eine monatliche Bezuschussung von 735 € möglich. Haben Sie bereits ein Kind, erhalten Sie 865 € pro Monat. Für die Rückzahlung, die 50% der Fördersumme, aber höchstens 10.000 € beträgt, haben Sie nach Studienabschluss insgesamt 20 Jahre lang Zeit.

Aufstiegs-BAföG

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist im Gesundheitswesen eher die Seltenheit. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie maximal über den Bachelorgrad oder eine ähnliche Qualifikation verfügen und eine Fortbildung absolvieren, mit welcher Sie auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss hinarbeiten. Darunter fallen beispielsweise Fachwirt- und IHK-Lehrgänge. Das Aufstiegs-BaföG sieht folgende Konditionen vor:

  • Förderung von Lehrgängen bis zu 15.000 €
  • Der Zuschussanteil liegt bei 40 %
  • Bei Prüfungserfolg erhalten Sie einen Darlehenserlass von 40 %
  • Bei einer Unternehmensgründung müssen Sie 66 % des Darlehens nicht zurückzahlen

Unabhängig vom Einkommen oder Vermögen haben Alleinerziehende darüber hinaus die Möglichkeit, einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 130 € zu erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Vollzeitweiterbildung können Sie ebenfalls einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. In diesem Fall richtet sich diese Summe allerdings nach dem eigenen Verdienst, dem des Partners oder der Eltern. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Welche Förderung beziehungsweise Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen, erfahren Sie auch bei den verschiedenen Fernstudienanbietern.

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